Seeth_Logo_final_ohne_Hintergrund

Rückschnitt Hecken Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Seeth

Hinweis auf den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen, die Freihaltung von Sichtbereichen sowie die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Seeth

Die Gemeinde Seeth möchte Sie freundlich daran erinnern, Hecken, Sträucher, Bäume und sonstige Anpflanzungen entlang öffentlicher Straßen, Gehwege, Radwege, Einmündungen und Kreuzungsbereiche regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zurückzuschneiden. So tragen Sie dazu bei, dass der öffentliche Verkehrsraum jederzeit sicher und gut nutzbar bleibt.

Überhängende Zweige, in Geh- oder Fahrbahnen hineinragender Bewuchs sowie verdeckte Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Straßenleuchten oder eingeschränkte Sichtbereiche können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Durch einen rechtzeitigen Rückschnitt helfen Sie mit, Gefahren zu vermeiden und die Wege für alle Verkehrsteilnehmenden übersichtlich und sicher zu halten.

Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer tragen Sie im Rahmen Ihrer privaten Verkehrssicherungspflicht Verantwortung dafür, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahren für den öffentlichen Verkehrsraum ausgehen. Dazu gehört insbesondere, Anpflanzungen an der Grundstücksgrenze rechtzeitig zurückzuschneiden und notwendige Einsichten in den öffentlichen Verkehrsraum freizuhalten.

Rechtsgrundlage hierfür sind insbesondere § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 33 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH) sowie die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Seeth. Danach dürfen Anpflanzungen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen; zudem bestehen Reinigungspflichten für die anliegenden Grundstücke nach Maßgabe der gemeindlichen Satzung.

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Seeth regelt insbesondere die Reinigungspflichten an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie den Winterdienst. Die Satzung und weitere Hinweise sind auf der Internetseite der Gemeinde Seeth unter www.seeth.de einsehbar.

  • Geh- und Radwege sind bis zur Grundstücksgrenze und bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m freizuhalten.
  • Fahrbahnen sind bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freizuhalten.
  • Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Straßenleuchten und Hydranten müssen jederzeit sichtbar und zugänglich bleiben.
  • Sichtbereiche an Grundstücksausfahrten, Einmündungen und Kreuzungen sind so freizuhalten, dass eine gefahrlose Einsicht in den öffentlichen Verkehrsraum möglich ist.

Wir bitten Sie daher, die an Ihr Grundstück angrenzenden Bereiche zu überprüfen und erforderliche Rückschnittmaßnahmen zeitnah vorzunehmen. Zur Orientierung bitten wir insbesondere um Beachtung folgender Punkte:

Fahrbahnen sind bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freizuhalten.

Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Straßenleuchten und Hydranten müssen jederzeit sichtbar und zugänglich bleiben.

Sichtbereiche an Grundstücksausfahrten, Einmündungen und Kreuzungen sind so freizuhalten, dass eine gefahrlose Einsicht in den öffentlichen Verkehrsraum möglich ist.

Bitte führen Sie erforderliche Rückschnittarbeiten möglichst zeitnah durch. Achten Sie dabei bitte auch auf die Belange des Natur- und Artenschutzes. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung von Verkehrsgefährdungen sind grundsätzlich zulässig; vor stärkeren Rückschnitten ist auf vorhandene Nist- und Brutstätten Rücksicht zu nehmen.

Wir gehen davon aus, dass die notwendigen Maßnahmen in der Regel eigenverantwortlich und zeitnah umgesetzt werden. Sollte im Einzelfall dennoch eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bestehen bleiben, kann die zuständige Ordnungsbehörde weitere Maßnahmen prüfen. Eine kostenpflichtige Ersatzvornahme zulasten der Eigentümerin oder des Eigentümers kommt in Betracht, wenn dies erforderlich ist.

Mit diesem Schreiben informiert die Gemeinde Seeth die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über die bestehenden Pflichten zur Freihaltung des öffentlichen Verkehrsraums sowie über die einschlägigen Regelungen der Straßenreinigungssatzung. Die Information dient der Klarstellung der Verantwortlichkeiten und soll dazu beitragen, mögliche Gefahrenstellen frühzeitig zu vermeiden.

Die Gemeinde Seeth bedankt sich herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass Straßen, Wege und Sichtbereiche im Gemeindegebiet sicher, übersichtlich und gut nutzbar bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Wilhelm Schulz
Bürgermeister

Download

Das Rückschnitt-Hecken-Verkehrssicherungspflicht Dokument können Sie hier herunterladen: