Da unterschiedliche Aussagen bezüglich des Verbotes über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II in Schleswig-Holstein bestehen, hier noch einmal der Sachstand zum "ABBRENNVERBOT" in Seeth.
Auch das Amt Nordsee-Treene hat auf das Abbrennverbot hingewiesen.
Die Gemeinde Seeth hat auf ihrer Gemeindevertretersitzung vom 16.12.2020 einstimmig für das Abbrennverbot ausgesprochen und schloß sich der Empfehlung des Landes an.
Ich bitte um Verständnis und um Umsetzung des Verbotes. Wollen wir doch in Zeiten der Pandemie unseren Bürger*innen und unseren Haus,- und Nutztieren ein ruhigen Jahreswechsel ermöglichen. Auch die Eigentümer der wertvollen, reetgedeckten Häuser in der Gemeinde sind um eine Umsetzung des Verbotes sicherlich sehr dankbar.
Denn SEETH mit unserm Ortsbild ist in Schleswig-Holstein ein Alleinstellungsmerkmal und daher von ALLEN schützenswert.
Also lasst das Knallen.
Vielen Dank