(Straßenreinigungssatzung – StrReinS)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Gemeindevertretung möchte wie jedes Jahr, auf die Straßenreinigungssatzung hinweisen.
In den Wintermonaten ist auf das Räumen von Schnee sowie die Streupflicht, an Gehwegen und Straßen zu verweisen.
Wir bitten alle Grundstücksbesitzer dieser Aufforderung nachzukommen. Allein um persönlich aus versicherungstechnischen Ansprüchen keine Nachteile zu erlangen. (Verkehrssicherungspflicht)
In diesem Zusammenhang ist auch ein Augenmerk, jetzt in der vegetationsarmen Jahreszeit, für ein Beschneiden der Hecken an den Einfahrten zum öffentlichen Verkehrsraum zu richten.
Hier gilt.
Rechtliches
Grundstückseigentümer sind gemäß § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 33 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein verpflichtet, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht Rückschnittmaßnahmen an der Grundstücksgrenze über dem Verkehrsraum und im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen durchzuführen. Ebenso ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern.
Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hat entsprechend dem oben bereits zitierten § 823 Abs. 1 BGB derjenige, der seine Verkehrssicherungspflichten verletzt, dem Geschädigten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Diese beinhaltet den Ersatz beschädigter Gegenstände ebenso wie Behandlungskosten und Schmerzensgeld für Schäden an Körper und Gesundheit.
Im Falle der Verletzung von Personen kommt zudem noch die Erfüllung des Straftatbestandes der fahrlässigen Körperverletzung hinzu oder beim Tod eines Menschen sogar eine fahrlässige Tötung in Betracht.
Im Falle der Nichterfüllung der Verkehrssicherungspflicht kann / muss die Ordnungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen gegebenenfalls im Wege der Ersatzvornahme gemäß § 238 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes durchgeführt werden. In diesem Fall wird auf Kosten des Grundstückseigentümers eine Fachfirma beauftragt.
In u.a. Mail ist die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde einsehbar.
Wir hoffen auf ihr Verständnis bei der Umsetzung und wünschen allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein gesundes 2026.
Ernst-W. Schulz
Bürgermeister