Liebe Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen in der Gemeinde Seeth,

 

ab dem 01. Oktober eines jeden Jahres dürfen Bäume und Buschwerk wieder in Form geschnitten werden, ohne dass die Tierwelt zu sehr beeinträchtigt wird.

Aus diesem Grund möchte ich Sie hiermit darum bitten, auch einen prüfenden Blick auf Ihren grundstückseigenen Bewuchs zu werfen:

  • Finden sich auf Ihrem Grundstück vllt. Bäume, die einst stark eingekürzt worden sind und nunmehr an diesen Kappungsstellen wieder meterhohe Stämmlinge ausgebildet haben, welche bei entsprechender Windlast auseinanderzubrechen und auf die Straße zu stürzen drohen (z.B. bei Weiden)? (ACHTUNG: Nicht alle hochgewachsenen Bäume dürfen einfach gekappt werden. Erkundigen Sie sich bitte vor einer solchen Maßnahme unbedingt bei Ihrer zuständigen Naturschutzbehörde!)
  • Finden sich in Ihren Bäumen abgestorbene Äste (sog. Totholz) in den Kronen, die auf Passanten herabfallen könnten?
  • Befindet sich auf Ihrem Grundstück eine Hecke, die an einen Kreuzungsbereich bzw. eine Straßeneinmündung heranreicht und hier vllt. aufgrund von einer Höhe von über 80 cm die Sicht auf den angrenzenden Straßenverkehr nimmt?

All diese Szenarien können Leib und Leben gefährden, auch wenn uns dies nicht immer bewusst ist. Bäume und Buschwerk sind ein wichtiger Teil unserer direkten Umgebung. Aber von diesen können auch Gefahren ausgehen. Dafür ist nicht immer ein starker Sturm erforderlich.

Aus diesem Grunde möchte ich Sie hiermit im Namen der Gemeinde Seeth höflichst darum bitten, für die notwendige Pflege Ihrer Bäume und des sonstigen Grünbewuchses auf Ihrem Grundstück Sorge zu tragen. Dies dient der Wahrung Ihrer Verkehrssicherungspflicht und verhindert, dass Verkehrsteilnehmer durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume geschädigt werden.

Aber auch zu hohe Hecken im Bereich von Kreuzungen sind mitunter gefährlich. Sie verhindern, dass die Kreuzungen von den Verkehrsteilnehmern ausreichend eingesehen werden können. Gerade Kinder sind in der dunklen Jahreszeit immer wieder Opfer solcher wenig einsehbaren Straßenbereiche. Diese und andere mögliche Unfälle gilt es als pflichtgemäßer Grundstückseigentümer von Anfang an durch Pflegeschnitte von Bäumen und Rückschnitte von Hecken zu verhindern. Die Verkehrssicherungspflicht ist seitens der Rechtsprechung aus der allg. Haftungsregelung abgeleitet (§ 823 Abs. 1 BGB) und gilt für alle Grundstückseigentümer und deren Eigentum. Neben der Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz kann im Schadenfall auch eine strafrechtliche Haftung in Betracht kommen. Die strafrechtliche Verantwortung ist immer höchstpersönlich.

Bitte beachten Sie daher diese umfangreiche Verantwortung, die Sie als Eigentümer für jeglichen Bewuchs auf Ihrem Grundstück tragen. Bei einem sehr alten, einem in seiner Vitalität sichtbar eingeschränkten oder auch einem mit Pilzbefall versehenen Baum kann es sogar notwendig werden, einen Gutachter zu beauftragen, der mittels eingehender Untersuchung Auskunft über die Vitalität und damit die Verkehrssicherheit des Baumes (z.B. Standfestigkeit) gibt. Dies ist zwar mit Kosten verbunden, gibt Ihnen als Eigentümer des Baumes aber Sicherheit über dessen Zustand und die notwendigen Maßnahmen. Ferner sollten Sie die Größe der Wunden, die Sie dem Baum durch die erforderliche Maßnahme zufügen, so gering wie möglich halten, um keine zu großen Angriffsflächen für holzzersetzende Pilze oder Bakterien zu bieten. Achten Sie zudem nach Möglichkeit bei der Vergabe der Arbeiten an Dritte darauf, dass es sich um sachkundige Firmen handelt, die die anerkannten Regeln der Baumpflege anwenden. Dies garantiert, dass Sie trotz notwendiger Maßnahme noch lange Freude an Ihrem Baum haben.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema und insbesondere zur zulässigen Höhe von Hecken im Einmündungsbereich von Straßen haben, so wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin des zuständigen Ordnungsamtes des Amtes Nordsee-Treene, Frau Postel, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel.: 04841/992-710.   

Ich danke Ihnen im Voraus!

Ihr Bürgermeister

Ernst-Wilhelm Schulz

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