Wichtige Information für unsere

Bürger*innen

 

Sie/Du sind/bist impfberechtigt & möchten/möchtest einen Termin vereinbaren?

Die Termine der zweiten Woche sind vergriffen. Ab kommenden Dienstag, 12.1., werden neue Termine verfügbar sein.

linkwww.impfen-sh.de

TelTelefon-Hotline Impftermine: 0800 455 655 0

siehe auch. schleswig-holstein.de - Coronavirus - Impfung (schleswig-holstein.de)

Wichtige Informationen zur Corona-Schutzimpfung in Schleswig-Holstein

Wie erfolgt eine Anmeldung zum Impfen ?

In Schleswig-Holstein ist dies sowohl telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800 455 655 0 (alternativ auch über die 116 117) als auch online über www.impfen-sh.de möglich. Die Termine sind abhängig von den vorhandenen Impfstoffdosen und werden wochenweise vergeben. Sobald neue Impfstofflieferungen eintreffen, werden neue Terminkontingente freigeschaltet. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Termine schnell vergriffen. Am 12. Januar 2021 werden neue Termine verfügbar sein.

Bitte achten Sie bei der online-Anmeldung auf die Nutzung eines aktuellen Browsers (Firefox, Chrome, Edge o.Ä.) – der „Internetexplorer“ ist nicht geeignet.

Falls Sie/Du keinen Internetzugang habt bittet eventuell euren Nachbarn.

Entsprechend der Priorisierung der Ständigen Impfkommission wird bei der Terminbuchung die Impfberechtigung abgefragt, also z.B. das Geburtsdatum oder der Arbeitsplatz. Entsprechende Dokumente zum Nachweis, z.B. der Personalausweis oder eine Arbeitgeberbescheinigung sind dann beim Impftermin vorzulegen. Zu Beginn werden jedoch die an den Impfzentren angeschlossenen mobilen Impfteams prioritär beispielsweise in Pflegeeinrichtungen impfen.

Welche Personen sind impfberechtigt, bzw. haben derzeit Priorität und können somit einen Termin anfragen (Berechtigte Gruppe 1)?

Gemäß den Festlegungen der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums derzeit:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten ausgeführt werden,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Wie kann ich prüfen, ob ich berechtigt bin?

Stellen Sie sich als Hilfe dazu folgende Fragen – wenn Sie mit „Ja“ antworten können, können Sie einen Termin in einem Impfzentrum anfragen:

  • Sind sie 80 Jahre oder älter?
  • Arbeiten Sie

- in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären Altenpflege?
- in der Notfallrettung?
- in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung?
- in einer medizinischen Einrichtung, in der primär onkologische, immunsupprimierte oder dialysepflichtige Patienten behandelt werden oder in der für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten i.S.d. § 2 CoronaImpf-VO durchgeführt werden?

Welche Nachweise benötige ich, um meine Berechtigung glaubhaft zu machen?

Das hängt jeweils von der Art der Berechtigung ab:

  • Alter: Personalausweis, Führerschein oder eine Krankenkassenkarte. Alternativ – wenn nicht anders möglich – ist auch ein kürzlich abgelaufener Personalausweis ausreichend. Wichtig ist die Identifizierbarkeit der Person, die zum Termin erscheint – inklusive Bild und Geburtsdatum.
  • Tätigkeit: Geben Sie den Namen der Einrichtung oder des Dienstes an. Zum Impftermin müssen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers mitbringen. Sie können als Angehöriger der berechtigen Berufsgruppen dazu auch ein Formular nutzen, das auf schleswig-holstein.de/coronavirus-impfungzum Herunterladen zur Verfügung steht. Dem Rettungsdienst SH wurde ein solches Formular bereits übermittelt.

Woher erhalte ich die beruflichen Nachweise?

Bitten Sie Ihre:n Arbeitgeber:in um eine schriftliche Bestätigung. Alternativ finden Sie auf www.schleswig-holstein.de/coronavirus-impfung ein Formular zum Ausdrucken, lassen Sie dies bitte durch Ihre:n Arbeitgeber:in ausfüllen.

Wie wird kontrolliert, ob ich die Nachweise habe?

Die Nachweise müssen von Ihnen im Impfzentren vorgelegt werden. Liegen diese nicht vor, kann keine Impfung durchgeführt werden.   

Werde ich schnell einen Termin bekommen, wenn ich zu den Berechtigten gehöre?

Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes werden erst nach und nach berechtigte Personen einen Termin bekommen können. Zu Beginn werden also viele Menschen trotz der Berechtigung noch keinen Termin erhalten können, da noch nicht für alle berechtigten Personen der Impfstoff verfügbar ist.

Für welchen Zeitraum werden Termine vergeben?

Zunächst werden voraussichtlich nur wochenweise Termine vergeben können. Also für Anfragen, die in der laufenden Woche gestellt werden, werden in der Regel jeweils für die kommende Woche Termine vergeben usw. Damit soll zum einen eine tatsächliche Wahrnehmung der Termine sichergestellt werden und zum anderen soll die Verfügbarkeit des Impfstoffes sichergestellt werden.

Wird auch der Termin für die zweite notwendige Impfung vergeben werden?

Ja, Termine werden ausschließlich paarweise vergeben, da es wichtig ist, beide Impfungen zu machen. Das Robert-Koch-Institut teilt dazu mit: Für eine vollständige Immunisierung sind mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech zwei Impfstoffdosen im Abstand von 21 Tagen notwendig. Nach Auskunft des Impfstoffherstellers ist dabei der Abstand von 21 Tagen einzuhalten.

Ich hoffe, dass es etwas Aufklärung bringt und verweise noch einmal auf die Nachbarschaftshilfe und den dörflichen Zusammenhalt.

Bleibt schön gesund.

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