Abbrennverbot Feuerwerkskörper Klasse II
Da unterschiedliche Aussagen bezüglich des Verbotes über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II in Schleswig-Holstein bestehen, hier noch einmal der Sachstand zum "ABBRENNVERBOT" in Seeth.
Auch das Amt Nordsee-Treene wird auf die Einschränkungen hinweisen.
Die Gemeinde Seeth hat auf ihrer Gemeindevertretersitzung vom 16.12.2020 sich einstimmig für das Abbrennverbot ausgesprochen und schloss sich der Empfehlung des Landes an.
Hiermit ist ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenstände) im Umkreis von 200 m von reetgedeckten Häusern untersagt.
Ich bitte um Verständnis und um Umsetzung des Verbotes. Wollen wir doch in Zeiten der Pandemie unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Haus,- und Nutztieren ein ruhigen Jahreswechsel ermöglichen. Auch die Eigentümer der wertvollen, reetgedeckten Häuser in der Gemeinde sind für eine Umsetzung des Verbotes sicherlich sehr dankbar.
Denn SEETH mit unserm Ortsbild ist in Schleswig-Holstein ein Alleinstellungsmerkmal und daher von ALLEN schützenswert.
Vielen Dank
Ernst-W. Schulz
Bürgermeister

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