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Arbeitseinsatz beim TSV Seeth/Drage
Bei schönem, sonnigem Wetter, trafen sich am 09.05.2020 einige Sportkameraden zum Arbeitseinsatz auf dem Sportplatz. Vorsitzender Helge Jensen, 2 ter Vorsitzender Patrick Friederich und die Seele des Vereins Rosi Hasche hatte ihre Teams gut eingeteilt und motiviert.
Natürlich wurden die Abstandshaltungen und Hygienevorschriften in den max. 4 Mann starken Arbeitsgruppen beachtet. So wurde zur Teameinteilung zum Beispiel, der halbe Platz benötigt.
Es wurde geputzt, geharkt, geschrubbt und aufgeräumt. Alles wurde hergerichtet.
Wollen wir hoffen, dass die neue Saison ohne Einschränkungen bald wieder starten kann. Die Fußballer wünschen sich nach der monatelangen Unterbrechung, nichts mehr als endlich wieder gegen den Ball treten zu können. Es wäre schön, wenn die neue Saison für die SG vom sportlichem Erfolg gekrönt wird.
Ein Höhepunkt im Jahr 2020 ist das 50 jährige Jubiläum des TSV. Auch hier kann der Vorstand noch keine genauen Angaben über den Ablauf tätigen den das hängt natürlich vom Ablauf und Entwicklung der Pandemie ab.
Die Firma Axel Iwers stellte dem Verein dankenswerterweise einen Teleporter zur Verfügung um zwei Container an ihrem vorgesehenen Platz zu platzieren. Leider waren sie nicht mehr ganz Vollständig, sollen aber umgehend instand gesetzt werden. So konnte auch die Gemeinde ihren Container am Bauhof aufstellen, das fehlende Fenster und ein Teil der Rückwand wird schnellstmöglich ersetzt.
Das Vereinsheim wurde gestrichen, ein neuer Bekanntmachungskasten befestigt und der Platzwart S. Majewski hatte alle Hände voll zu tun. Auch die drei Mähroboter zogen unaufhörlich ihre Runden. Seit die Mähroboter im Einsatz sind ist der Besuch von Herrn oder Frau Maulwurf deutlich auf den Plätzen zurück gegangen.
Die Gemeinde dankt dem TSV Seeth/Drage und allen aktiven Helfern für das Aufstellen des Containers.
Ernst-W. Schulz
Bürgermeister
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Auch in Corona Zeiten – Rehkitzrettung in Seeth
In den nächsten Wochen werden bei uns die ersten Rehkitze geboren. In der sogenannten Setzzeit werden die frisch geborenen Rehkitze in dichtem Gras durch die Mutter abgelegt. Bei drohender Gefahr drücken sie sich dicht an den Boden und bleiben reglos liegen. Diese Instinkthandlung führt leider dazu, dass jedes Jahr Rehkitze und auch andere Jungtiere, beispielsweise Hasen oder Fasane, dem Mähtod zum Opfer fallen.
Wie im vergangenen Jahr auch, engagieren wir uns in enger Abstimmung mit den hier ansässigen Landwirten und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Jagdpächtern auch in diesem Jahr wieder bei der Rehkitzrettung. Hierzu setzen wir die uns durch viele Spenden möglich gewordene erworbene Drohne mit Wärmebildkamera ein. Jungwild, das so gefunden werden kann, wird dann gesichert, bis der Landwirt die Fläche gemäht hat und danach wieder freigesetzt, so dass die Mutter die Jungtiere findet.
Diese Maßnahmen jedoch erfordern auch „Manpower“. Wegen der Corona Pandemie gilt es dieses Jahr besondere Vorgaben zu beachten. Aber, wenn das Team aus Drohnenpilot und Wildbeobachter völlig getrennt von den 2-köpfigen Tierrettungsteams arbeitet, wird es uns auch zum jetzigen Zeitpunkt möglich sein, Jungtiere vor dem Mähtod zu bewahren. Die Mitglieder beider Gruppen müssen jeweils den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die beiden Teams halten vor, während und nach dem Einsatz ausschließlich Kontakt über Telefon oder Funk, so sollte es klappen.
Jede Form der Unterstützung bei unserem Anliegen würde uns helfen. Für Interessierte, die bei der Rettung der Rehkitze mithelfen wollen, steht Bernd Kindt unter der Rufnummer 0160 96949294 zur Verfügung. Wir informieren Sie dann, sobald eine Wiese zum Mähen ansteht und abgesucht werden soll. Melden Sie sich jetzt bei uns, wir geben Ihnen auch gerne weitere Informationen.
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Am 4. Mai jeden Jahres, wird der internationale Tag der Feuerwehrleute begangen. Der 4. Mai wurde nicht ohne Grund gewählt: so ist dieser Gedenktag dem heiligen Florian, dem Schutzpatron der Feuerwehr gewidmet.
So soll zum einen den Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner gedacht werden, die ihr Leben im Einsatz verloren haben oder ihr Leben dem Schutz von uns allen gewidmet haben.
Zum anderen kann an diesem Tag auch allen aktiven Kameraden*innen der Feuerwehr – Danke gesagt werden.
Danke für die ständige Einsatzbereitschaft.
Danke dafür, dass jeder Kamerad*in für Menschen in Not da sind und dabei ihre eigene Gesundheit ihr eigenes Leben riskieren. Und unsere Freiwilligen Feuerwehr Seeth, ein ganz besonderer Dank dafür, dass dies alles EHRENAMTLICH zu jeder Tages- und Nachtzeit neben dem Beruf und der Familie erfolgt! Ein so starker freiwilliger Einsatz für die Gemeinschaft ist nicht selbstverständlich und gebührt unser aller Dank.
Herzlichen Dank im Namen aller Mitbürgerinnen u Mitbürger. Kommt immer gesund und wohlbehalten von euren Einsätzen zurück.
Ernst-W. Schulz
Bürgermeister
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Wie befürchtet.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr teilt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der schlechten Wetterverhältnisse wird sich die o.a. Baumaßnahme verlängern. Voraussichtlich bis zum 07.05.2020. Die genaue Zeit für das Ende der Vollsperrung werde ich Ihnen noch bekannt geben.
Ich möchte die Ämter bitten diese Information an die betroffenen Gemeinden weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Neimöck
Ich bitte um Verständnis und Umsicht im tägl. Straßenverkehr.
Meinen herzlichsten Dank den Bewohnern*innen in der Göösstraat und in der Hauptstraße.
Vielen Dank und bleibt schön gesund.
Ernst-W. Schulz
Bürgermeister
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Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) teilt mit, dass die Bundesstraße 5 zwischen Vosskuhle (L 31) und Husum Süd (K 137) zwischen 24. April und voraussichtlich 4. Mai 2020 saniert wird. Diese Arbeiten können aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität nur unter Vollsperrung ab der Anschlussstelle B 5/B 202 Bütteleck bis zur Anschlussstelle B 5/L 37 Mildstedt durchgeführt werden. Witterungsbedingt kann es zu Terminverschiebungen kommen.
Leider kommt es bei uns in der Gemeinde durch ein erhebliches mehr an Verkehrsaufkommen, vor allem in der Göösstraat und an der Einmündung zur B 202, zu erheblichen Problemen.
Die Situation des Missbrauchs der 7,5 to Begrenzung ist der Polizei bekannt und wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten kontrolliert und ein Missbrauch geahndet.
Ich danke allen Bewohnern der Hauptstraße und der Göösstraat für ihr Verständnis und ihre Geduld.
Wollen wir hoffen, dass die Arbeiten an der B5 termingerecht abgeschlossen werden. Mitbürger*innen an der Hauptstraße und der Göösstraat bitte ich um eine gewisse Sorgsamkeit im Verkehr und auf den Fußwegen.
Bleiben sie alle schön gesund.
Ernst-Wilhelm Schulz
Bürgermeister
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SHGT - info-intern Nr. 122/20 Coronavirus: Aktuelle Informationen
- „Zeitplan“ für politische Entscheidungen über weitere Öffnungen
- Schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts ans Schulen
- Landesverordnung zur Mund- Nasen-Bedeckung verabschiedet
- Neufassung des Bußgeldkataloges SARS-CoV-2-BekämpfVO
- Erlass zur Ausweitung der Sonntagsöffnung musste korrigiert werden
- Umweltministerium erweitert Fördermöglichkeiten für Tierheime
- Erlass zu verkehrsrechtlichen Anordnungen verlängert
Zeitplan“ für politische Entscheidungen über weitere Öffnungen, insb. Schulen Wir bemühen uns intensiv darum, nähere Informationen übe den Ablauf politischer Entscheidungen über weitere Öffnungen insb. in den Bereichen Schule, Kita, Veranstaltungen, Tourismus, Gastronomie, Museen und Einzelhandel zu erhalten. Die Prozesse sind jedoch noch in der Entwicklung und stark abhängig von bundesweiten Abstimmungen zwischen den Ländern und mit der Bunderegierung. Für die nächsten, ab dem 4. Mai 2020 anstehenden Schritte sind auf Stand 25.04.2020 folgende Abläufe erkennbar: Bis zum 29. April sollen die Bildungsminister der Länder Vorschläge zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes unterbreiten. Am 28. April will die Landesregierung hierzu erste Beschlüsse fassen. Ebenfalls bis zum 29. April sollen die jeweils zuständigen Minister der Länder Vorschläge zur Wiederaufnahme der Kinderbetreuung vorlegen. Bis zum 30. April will die Landesregierung eine neue Verordnung zur Zulassung und Regelung von Veranstaltungen ab dem 4. Mai 2020 erarbeiten. In der kommenden Woche sind im Ergebnis die SARS-CoV-2-BekämpfVO und der den Allgemeinverfügungen der Kreise zugrunde liegende Erlass des Landes (insb. Regelung von Betretungsverboten an Schulen und Kitas sowie Inseln und Halligen, Einschränkungen bei Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Eingliederungshilfe, Reisen, Veranstaltungen, Zusammenkünften, Religiöse Treffen) umfassend neu zu erarbeiten. Am 30. April stimmen sich die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung ab.
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Wohl erst am 1. Mai beschließt die Landesregierung über Erlass und Verordnung.
Daher ist mit Informationen über die endgültigen Entscheidungen zu den ab dem 4. Mai 2020 geltenden Bedingungen erst am 1. oder 2. Mai 2020 zu rechnen. Wir werden uns bemühen, bereits zuvor Informationen zu vermitteln.
Schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts ans Schulen Folgende Informationen werden als Zwischenstand gegeben, genaue Entscheidungen sind noch nicht getroffen und bleiben abzuwarten (s.o.). An den Schulen ist mit einem stufenweisen Einstieg in den Unterricht zu rechnen, der in der 19. Kalenderwoche zunächst mit den Abschlussklassen an Gymnasien sowie den 4. Klassen an Grundschulen beginnt. Ab dem 18. Mai und dem 25. Mai dürften schrittweise weitere Jahrgänge an den Gymnasien und die Gemeinschaftsschulen hinzukommen. Ab dem 25.5 könnten alle Jahrgänge an den weiterführenden Schulen und alle Grundschulklassen starten. Allerdings soll sich stets nur ein Teil der Schüler auf dem Schulgelände befinden, so dass der Unterricht nur eingeschränkt bzw. schichtweise in der Schule stattfinden wird. Außerdem ist mit umfassenden Hygienevorgaben zu rechnen. Insb. sollten sich die Schulträger darauf einstellen, dass ein umfassenderer Reinigungsbetrieb (täglich) erwartet wird.
Landesverordnung zur Mund- Nasen-Bedeckung verabschiedet Zur Einführung einer verpflichtenden Mund-Nasen-Bedeckung ab dem 29. April 2020 (siehe info-intern Nr. 118/20) hat die Landesregierung am 24. April 2020 eine Verordnung beschlossen. Diese Landesverordnung zum Tragen einer Mund-NasenBedeckung in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit in Schleswig-Holstein (MundNasen-Bedeckungsverordnung – MNB-VO) vom 24. April 2020 tritt am 29. April 2020 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Mai 2020. Sie ist als Anlage 1 beigefügt.
Verpflichtend wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und in Verkaufsstellen des Einzelhandels mit Ausnahme der Wochenmärkte sowie in überdachten Verkehrsflächen von Einkaufszentren und in geöffneten Verkaufs- und Diensträumen von Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben (Ausnahme: Banken) sowie in geschlossenen Verkaufsständen.
Die Pflicht gilt nicht für das Personal in Verkaufsstellen für das Fahrpersonal im ÖPNV für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und für Personen, bei denen medizinische oder psychische Beeinträchtigungen entgegenstehen.
Die Anforderungen an diese Bedeckung werden letztlich durch alle aus Stoff bestehende Bedeckungen erfüllt, die Mund und Nase vollständig bedecken. Nähere Erläuterungen zu Zweifelsfragen finden sich in der Begründung zur MNB-VO.
Neufassung des Bußgeldkataloges SARS-CoV-2-BekämpfVO Nach der Neufassung der SARS-CoV-2-BekämpfVO vom 18. April 2020 (siehe infointern Nr. 112/20) hat die Landesregierung auch den Bußgeldkatalog dazu ergänzt
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und in neuer Fassung herausgegeben. Er gilt ab dem 24. April 2020. Der neue Bußgeldkatalog ist als Anlage 2 beigefügt. Neu sind insbesondere Bußgeldbeträge für Dienstleister, Handwerker und Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer, die entgegen bestimmter Vorgaben Leistungen erbringen oder Verkaufsbereiche öffnen und die gegen genehmigte Gesamthygiene-und Kapazitätskonzepte verstoßen.
Erlass zur Ausweitung der Sonntagsöffnung musste korrigiert werden Die Verlängerung der Ausweitung zur zulässigen Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen per Erlass des Wirtschaftsministeriums mit Geltung für den 26. April und für den 3. Mai 2020 (siehe info-intern Nr. 118/20) musste kurzfristig korrigiert werden. Mit dieser Korrektur soll sichergestellt werden, dass insbesondere Bäckereien und Blumenläden wie bisher schon ab 7:00 Uhr geöffnet haben dürfen und sich für diese die Öffnungszeiten an Sonntagen nicht verschlechtern. Die Neufassung des Erlasses ist als Anlage 3 beigefügt. Die Kreise setzen dies per Allgemeinverfügung um.
Umweltministerium erweitert Fördermöglichkeiten für Tierheime Das Umweltministerium hat seine Fördermöglichkeiten für Tierheimen in der CoronaPandemie erweitert. Ab dem 6. Mai können Tierheime sich auch Futtermittel, Streu und zwingend erforderliche Tierarztkosten durch Landesmittel fördern lassen. Bereits jetzt ist eine Antragstellung möglich. Die Änderung beinhaltet einen nicht rückzahlbaren einmaligen Zuschuss, um eine existenzbedrohende Wirtschaftslage für Einnahmeausfälle und sonstige finanzielle Einbußen zu überwinden. Die bisher für Umbauten und einmalige Ausgaben zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 800.000 Euro sollen den Tierheimen so unkompliziert durch die Krise helfen. Die neu gefasste Richtlinie ist als Anlage 4 beigefügt.
Antragsformulare und nähere Informationen zur Unterstützung des Landes für die Tierheime sind zu finden unter folgendem Link:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierschutz/Tierheimrichtlinie.html
Erlass zu verkehrsrechtlichen Anordnungen verlängert Das Wirtschaftsministerium hat den bisher bis zum 26.April 2020 befristeten Erlass „Verkehrsrechtliche Anordnungen zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit; Hier: Maßnahmen zur Unterbindung der Ausbreitung des sog. „Corona-Virus“ vom 24. März 2020 am 24.April bis zum 30.Juni 2020 verlängert.
Der Erlass soll Vorsorge für den Fall treffen, dass verkehrsrechtliche Anordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus notwendig werden. Er stellt dafür klar, in welchem Umfang und auf welche Grundlage die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung von Straßen zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit beschränken oder verbieten, Durchfahrtsverbote aussprechen oder allgemeine Fahrverbote erlassen können.
Der Erlass ist als Anlage 5 beigefügt.
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